§ 1 Vertragspartner und Geltungsbereich
(1) Vermieterin und Vertragspartnerin des Gastes ist die Strandtiger GbR, vertreten durch die Gesellschafter Daniela Hartmann und Christian Hartmann, Blankenburger Chaussee 75, 13125 Berlin, E-Mail: info@strandtiger.de, Telefon: +49 151 55286906 (nachfolgend „wir“).
(2) „Strandtiger“ bezeichnet das Ferienobjekt Dorfstraße 104, 18556 Breege auf Rügen mit dem Ferienhaus „Großer Kater“ und der Ferienwohnung „Kleine Katze“ (zusammen „Mietobjekte“, einzeln „Mietobjekt“).
(3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Überlassung der Mietobjekte zur vorübergehenden Beherbergung sowie für alle damit verbundenen weiteren Leistungen. Abweichende Bedingungen des Gastes gelten nur, wenn wir ihnen in Textform (zum Beispiel per E-Mail) zugestimmt haben.
§ 2 Buchung und Vertragsschluss
(1) Buchungen sind möglich über das Buchungssystem auf www.strandtiger.de, per E-Mail an info@strandtiger.de oder telefonisch unter +49 151 55286906.
(2) Bei der Online-Buchung über unsere Website gibt der Gast mit dem Anklicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig buchen“ ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald wir die Buchung per E-Mail bestätigen. Bei Anfragen per E-Mail oder Telefon senden wir ein Angebot zusammen mit diesen AGB; der Vertrag kommt mit unserer Buchungsbestätigung in Textform zustande.
(3) Diese AGB sind vor Abgabe der Buchung einsehbar und unter www.strandtiger.de/agb jederzeit abrufbar und speicherbar. Den Vertragstext speichern wir; der Gast erhält seine Buchungsdaten mit der Buchungsbestätigung. Eingabefehler können vor dem Absenden der Buchung über die Zurück-Funktion des Browsers oder die Eingabefelder des Buchungssystems berichtigt werden. Vertragssprache ist Deutsch.
(4) Der Gast prüft die Buchungsbestätigung unverzüglich auf Richtigkeit und teilt uns Abweichungen in Textform mit.
§ 3 Kein Widerrufsrecht bei Beherbergungsverträgen
Für Verträge über die Beherbergung zu einem bestimmten Zeitraum besteht gemäß § 312g Absatz 2 Nummer 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht. Dies gilt auch bei Buchung über das Internet, per E-Mail oder telefonisch. Die Möglichkeiten einer Stornierung richten sich nach § 9.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Der Gesamtpreis ergibt sich aus der Buchungsbestätigung. Im Preis enthalten sind die Endreinigung, Bettwäsche und Handtücher, Wasser, Strom, Heizung, Abfallentsorgung, WLAN sowie die Nutzung der PKW-Stellplätze. Die Kurabgabe der Gemeinde Breege ist nicht im Gesamtpreis enthalten. Sie wird nach der jeweils gültigen Kurabgabensatzung je Person und Übernachtung auf Grundlage der Angaben beim Online-Check-in berechnet und in der Rechnung gesondert ausgewiesen; auf die Kurabgabe weisen wir vor der Buchung hin. Optional buchbare Leistungen (zum Beispiel die Nutzung der Ladestation für Elektrofahrzeuge im Ferienhaus „Großer Kater“) werden gesondert ausgewiesen.
(2) Der Gesamtbetrag ist spätestens 60 Tage vor dem Anreisetag fällig. Bei Buchungen weniger als 60 Tage vor Anreise ist der Gesamtbetrag mit Zugang der Buchungsbestätigung fällig.
(3) Stammgästen – das sind Gäste, die bereits mindestens zwei Aufenthalte bei uns abgeschlossen haben – können wir abweichende Zahlungs- und Stornierungsbedingungen einräumen, zum Beispiel eine spätere Fälligkeit oder eine verlängerte kostenfreie Stornierungsfrist. Solche Sonderkonditionen gelten nur, wenn sie in der Buchungsbestätigung ausdrücklich ausgewiesen sind; im Übrigen gelten Absatz 2 und § 9.
(4) Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das in der Buchungsbestätigung genannte Konto. Maßgeblich ist der Zahlungseingang bei uns.
(5) Geht eine fällige Zahlung trotz Zahlungserinnerung in Textform und einer Nachfrist von 7 Tagen nicht ein, können wir vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall können wir eine Entschädigung nach § 9 verlangen.
§ 5 An- und Abreise
(1) Am Anreisetag steht das Mietobjekt ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Vor der Anreise führt der Gast den Online-Check-in durch und macht dort die Angaben, die für die Kurabgabe und das Meldewesen erforderlich sind. Die Zugangsinformationen erhält der Gast spätestens 48 Stunden vor der Anreise per E-Mail oder – auf Wunsch des Gastes – per Messenger. Kann das Mietobjekt ausnahmsweise nicht pünktlich übergeben werden, informieren wir den Gast so früh wie möglich. Ansprüche des Gastes richten sich in diesem Fall nach § 11.
(2) Am Abreisetag ist das Mietobjekt bis 10:00 Uhr zu verlassen.
(3) Erscheint der Gast am Anreisetag bis 22:00 Uhr nicht und hat er uns nicht vorab informiert, bleibt der Vertrag bestehen; wir dürfen das Mietobjekt ab dem Folgetag anderweitig vermieten, sofern der Gast trotz Kontaktversuchs nicht erreichbar ist. Bei Nichtanreise gilt die Entschädigungsregelung nach § 9 Absatz 2 bis 4. Bei vorzeitiger Abreise bleibt der vereinbarte Preis geschuldet; ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung rechnen wir an, und § 9 Absatz 4 gilt entsprechend.
(4) Das Mietobjekt ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen: Geschirr gereinigt und eingeräumt, Mülleimer geleert, Kühlschrank ausgeräumt. Ist eine über die übliche Endreinigung hinausgehende Reinigung erforderlich, berechnen wir den tatsächlichen Mehraufwand mit 50 Euro je angefangene Stunde. § 13 Absatz 12 gilt.
§ 6 Zustand des Mietobjekts und Inventar
(1) Wir übergeben das Mietobjekt in ordentlichem und sauberem Zustand mit vollständigem Inventar.
(2) Mängel, die der Gast bei Anreise oder während des Aufenthalts feststellt, zeigt er uns unverzüglich – möglichst innerhalb von 24 Stunden – telefonisch oder in Textform an, damit wir Abhilfe schaffen können. Unterlässt der Gast die Anzeige, kann er für den Zeitraum, in dem wir mangels Kenntnis keine Abhilfe schaffen konnten, keine Minderung verlangen (§ 536c BGB).
(3) Der Gast haftet für Schäden am Mietobjekt und am Inventar, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher schuldhaft verursachen; für Schäden durch mitgebrachte Tiere haftet er nach § 833 BGB. Hierzu gehören auch die Kosten für den Ersatz verlorener Schlüssel und – soweit aus Sicherheitsgründen erforderlich – für den Austausch der Schließanlage. Wir empfehlen, die Schlüssel bei Abwesenheit im bereitgestellten Tresor zu hinterlegen.
(4) Das Inventar ist schonend zu behandeln. Einrichtungsgegenstände dürfen nicht dauerhaft verrückt werden; kurzfristige Umstellungen sind gestattet, wenn bei Abreise alles an seinen Platz zurückgestellt wird.
(5) Schäden sind uns unverzüglich anzuzeigen, auch wenn sie unverschuldet entstanden sind. Die Haftung richtet sich nach Absatz 3.
§ 7 Haustiere
(1) Strandtiger ist ein auf Katzen spezialisiertes Ferienobjekt. Die Mitnahme von Katzen und Hunden ist ausdrücklich willkommen und kostenlos. Haustiere sind bei der Buchung anzumelden; Art und Anzahl werden in der Buchungsbestätigung festgehalten.
(2) Höchstzahl: Ferienwohnung „Kleine Katze“ maximal 2 Tiere, Ferienhaus „Großer Kater“ maximal 3 Tiere. Eine höhere Anzahl bedarf unserer vorherigen Zustimmung in Textform.
(3) Werden Tiere ohne Anmeldung mitgebracht oder wird die Höchstzahl überschritten, fordern wir den Gast in Textform auf, den vertragsgemäßen Zustand unverzüglich herzustellen. Kommt der Gast dem nicht nach, können wir den Vertrag nach § 8 Absatz 3 fristlos kündigen.
(4) Haustiere sind im Mietobjekt und im Garten zu beaufsichtigen. Sie dürfen nicht auf Möbeln liegen, die nicht ausdrücklich dafür vorgesehen sind; im Zweifel sind mitgebrachte Decken zu verwenden. Verunreinigungen im Haus, auf der Terrasse und im Garten beseitigt der Gast unverzüglich. Für Schäden durch Tiere gilt § 6 Absatz 3.
(5) Das Katzenaußengehege und die Katzenklappe stellen wir in ordnungsgemäßem Zustand bereit. Der Gast prüft vor der Nutzung, ob das Gehege geschlossen und für sein Tier geeignet ist, und meldet uns Beschädigungen unverzüglich. Ob und wie lange sich ein Tier im Gehege aufhält, entscheidet der Gast.
§ 8 Belegung und vertragsgemäßer Gebrauch
(1) Das Mietobjekt darf nur von den in der Buchungsbestätigung genannten Personen und Tieren genutzt werden. Tagesbesucher sind gestattet, wenn sie das Mietobjekt bis 22:00 Uhr verlassen.
(2) Eine Untervermietung oder Überlassung an Dritte ist nicht gestattet.
(3) Bei schwerwiegenden Verstößen gegen diese AGB oder die Hausordnung – insbesondere Überbelegung, Untervermietung, erhebliche Störung des Hausfriedens oder Gefährdung des Mietobjekts – können wir den Vertrag nach vorheriger Abmahnung in Textform fristlos kündigen; einer Abmahnung bedarf es nicht, wenn sie offensichtlich keinen Erfolg verspricht oder die Fortsetzung des Vertrags für uns unzumutbar ist. Der Gast hat das Mietobjekt dann unverzüglich zu räumen. Bereits geleistete Zahlungen erstatten wir abzüglich des Preises für die bis zur Räumung genutzten Nächte; weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 9 Stornierung durch den Gast
(1) Der Gast kann jederzeit vor Anreise vom Vertrag zurücktreten (Stornierung). Die Stornierung ist in Textform an info@strandtiger.de zu erklären; maßgeblich ist der Zugang bei uns.
(2) Bei einer Stornierung können wir folgende pauschale Entschädigung verlangen, bezogen auf den Gesamtpreis:
| Zeitpunkt der Stornierung | Entschädigung |
|---|---|
| Mehr als 60 Tage vor Anreise | keine |
| 46 bis 60 Tage vor Anreise | 25 Prozent des Gesamtpreises |
| 31 bis 45 Tage vor Anreise | 50 Prozent des Gesamtpreises |
| 15 bis 30 Tage vor Anreise | 75 Prozent des Gesamtpreises |
| Weniger als 15 Tage vor Anreise oder Nichtanreise | 90 Prozent des Gesamtpreises |
(3) Bereits geleistete Zahlungen rechnen wir auf die Entschädigung an; einen übersteigenden Betrag erstatten wir. Gelingt es uns, das Mietobjekt für den stornierten Zeitraum anderweitig zu vermieten, rechnen wir die daraus erzielten Einnahmen auf die Entschädigung an.
(4) Dem Gast bleibt in allen Fällen der Nachweis gestattet, dass uns kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; in diesem Fall ist nur der nachgewiesene geringere Betrag zu zahlen.
(5) Wird die Beherbergung durch höhere Gewalt unmöglich – zum Beispiel durch ein behördliches Beherbergungsverbot oder eine amtlich angeordnete Reisebeschränkung für den Ort Breege –, gelten die gesetzlichen Regelungen; bereits geleistete Zahlungen erstatten wir. Persönliche Hinderungsgründe des Gastes (zum Beispiel Krankheit, Wetter, berufliche oder familiäre Gründe) sind keine höhere Gewalt; für sie gilt die Entschädigungsregelung nach Absatz 2.
(6) Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
§ 10 Rücktritt und Kündigung durch uns
(1) Können wir das Mietobjekt infolge höherer Gewalt (zum Beispiel Brand, Sturm- oder Hochwasserschaden, behördliche Verfügung) nicht bereitstellen, können wir vom Vertrag zurücktreten. Bereits geleistete Zahlungen erstatten wir unverzüglich und vollständig. Weitergehende Ansprüche des Gastes richten sich nach § 11.
(2) Können wir das Mietobjekt aus anderen Gründen nicht bereitstellen, informieren wir den Gast unverzüglich, erstatten alle geleisteten Zahlungen und bemühen uns um eine gleichwertige Ersatzunterkunft. Weitergehende Ansprüche richten sich nach § 11.
(3) Eine Kündigung nach Mietbeginn ist nur unter den Voraussetzungen des § 8 Absatz 3 zulässig.
§ 11 Haftung
(1) Wir haften für die vertragsgemäße Bereitstellung des Mietobjekts nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
(2) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir unbeschränkt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – das sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast regelmäßig vertrauen darf – ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Für Unterbrechungen der Wasser-, Strom- oder Internetversorgung und für Folgen höherer Gewalt haften wir nicht, soweit wir sie nicht zu vertreten haben.
§ 12 WLAN-Nutzung
(1) Wir stellen dem Gast für die Dauer des Aufenthalts einen WLAN-Zugang zur Mitbenutzung zur Verfügung. Die Zugangsdaten dürfen nicht an Personen außerhalb der Buchungsgruppe weitergegeben werden.
(2) Wir gewährleisten nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geschwindigkeit oder Eignung des Internetzugangs für einen bestimmten Zweck.
(3) Die Nutzung des WLAN für rechtswidrige Zwecke ist untersagt. Der Gast haftet für Rechtsverletzungen, die er oder seine Mitreisenden über den Zugang begehen, und stellt uns insoweit von Ansprüchen Dritter frei. Für Schäden an Geräten oder Daten des Gastes, die durch die Nutzung des Zugangs entstehen, haften wir nach § 11.
§ 13 Hausordnung
(1) Von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr gilt Nachtruhe. Fernseh- und Audiogeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.
(2) Beim Verlassen des Mietobjekts sind Fenster (außer in Kippstellung) und Türen zu schließen.
(3) In beiden Mietobjekten gilt ein Rauchverbot, einschließlich E-Zigaretten; Rauchen ist nur auf den Terrassen gestattet. Bei Verstoß berechnen wir die Kosten der erforderlichen Sonderreinigung (Textilien, Polster, Geruchsbeseitigung) pauschal mit 300 Euro. Absatz 12 gilt.
(4) Der hauseigene Parkplatz bietet zwei PKW-Stellplätze. Mit der Nutzung kommt kein Verwahrungsvertrag zustande.
(5) Das Laden von Elektro- und Hybridfahrzeugen an Haushaltssteckdosen ist aus Brandschutzgründen untersagt. Für das Ferienhaus „Großer Kater“ kann eine Ladestation (Wallbox) als Zusatzleistung gebucht werden. Für die Ferienwohnung „Kleine Katze“ steht keine Lademöglichkeit zur Verfügung; Elektrofahrzeuge sind an öffentlichen Ladestationen zu laden. Bei Verstoß berechnen wir den verbrauchten Strom zuzüglich einer Pauschale von 75 Euro je Ladevorgang. Absatz 12 gilt. Wiederholte Verstöße berechtigen uns zur Kündigung nach § 8 Absatz 3.
(6) Das Anbringen von Dekoration oder anderen Gegenständen mit Nägeln, Schrauben oder Klebstoff ist nicht gestattet. Für dadurch verursachte Schäden gilt § 6 Absatz 3.
(7) Wir haben ein Zutrittsrecht zum Mietobjekt bei Gefahr im Verzug. Bei regulärem Bedarf (zum Beispiel Wartungsarbeiten) kündigen wir den Zutritt mindestens 24 Stunden vorher an.
(8) Glas ist getrennt außerhalb des Mietobjekts im nächstgelegenen öffentlichen Glascontainer zu entsorgen; den Standort nennt die Gästemappe. Verbleibt Glas im Mietobjekt, berechnen wir eine Entsorgungspauschale von 25 Euro. Absatz 12 gilt.
(9) Zelte und Wohnwagen dürfen nur nach vorheriger Vereinbarung in Textform auf dem Grundstück aufgestellt werden.
(10) Kamin im Ferienhaus „Großer Kater“: Der Kamin darf nur mit trockenem, naturbelassenem Scheitholz betrieben werden; Abfälle, behandeltes Holz, Kohle und flüssige Anzündhilfen sind untersagt. Brennholz und Anzündholz sind nicht im Preis enthalten und vom Gast selbst zu beschaffen. Der Kamin darf nicht unbeaufsichtigt betrieben werden; brennbare Gegenstände sind fernzuhalten. Asche ist erst vollständig erkaltet und nur in dem dafür vorgesehenen Metallbehälter zu entsorgen.
(11) Die in der Unterkunft ausliegende Gästemappe ergänzt diese Hausordnung um praktische Hinweise. Bei Widersprüchen gelten diese AGB.
(12) Soweit in diesen AGB Pauschalen vereinbart sind, bleibt dem Gast der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder Aufwand nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist; in diesem Fall ist nur der nachgewiesene geringere Betrag zu zahlen. Uns bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
§ 14 Datenschutz
Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Gastes zur Durchführung des Vertrags und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten (zum Beispiel Kurabgabe, Meldewesen, Steuerrecht). Einzelheiten, insbesondere zu den Rechten des Gastes auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung, enthält unsere Datenschutzerklärung unter www.strandtiger.de/datenschutz.
§ 15 Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 16 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 BGB).
§ 17 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Gast Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat, bleiben die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften dieses Staates unberührt.
(2) Ist der Gast Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Berlin. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Stand: 27. Oktober 2026